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Trapeztafel
§ 36 (11)
Diese Tafel steht vor Bahnhöfen ohne Einfahrsignal (in der Regel
50 m vor der Einfahrweiche). Es kennzeichnet
die Stelle wo bestimmte Züge anzuhalten haben. Das Halten vor der
Trapeztafel wird durch einen Eintrag im Buchfahrplan oder einen
schriftlichen Befehl angeordnet. Einem vor der Trapeztafel wartenden Zug wird mit
dem Signal ''Kommen'' die Einfahrt in den Bahnhof gestattet.
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Kommen!
§ 36 (14)
Erlaubnis zur Einfahrt in den Bahnhof (lang - kurz - lang
blinkendes Licht). Alternativ kann das Signal auch mit der
Triebfahrzeugpfeife eines im Bahnhof stehenden Zuges gegeben werden
(langer Ton - kurzer Ton - langer Ton).
Ich habe so ein Signal noch nie in Wirklichkeit
gesehen, daher weiß ich nicht ob die Blinkgeschwindigkeit
realistisch ist. Tatsächlich soll es in der Praxis nirgends zur
Anwendung gekommen sein und nur auf den Lehrmodellanlagen der ÖBB exisitieren.
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Kreuztafel
§ 36 (17)
Auf Nebenbahnen können statt Vorsignalen Kreuztafeln aufgestellt
werden. Eine Kreuztafel kann auch eine Trapeztafel ankündigen.
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Haltestellentafel
§ 36 (28)
Diese Tafel steht 700 m - ab einer örtlich zulässigen
Geschwindigkeit von 100 km/h: 1000 m - vor der Haltestelle. Wenn
es die örtlichen Verhältnisse nicht erfordern, kann sie
weggelassen werden.
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