Drehgestelle und Antrieb
Drehgestelle:
Der Drehgestellrahmen besteht aus je 2 Längs-, Kopf- und
Querträgern, welche kastenförmig zusammengeschweißt
sind. Diese Hohlträger zeichnen sich durch geringes Gewicht aus und besitzen ein
hohes Widerstandsmoment und große Verwindungssteifheit. Eine Querkupplung verbindet die beiden Drehgestelle miteinander.
Das Drehzapfenlager trägt - weit nach unten gezogen - der außenliegende
Querträger eines jeden Drehgestells. Durch diese Tiefanlenkung der Drehzapfen
entsteht beim Anfahren eine geringe Radsatzentlastung, welche ebenfalls zu den
guten Anfahreigenschaften der Lok beiträgt. Die Drehzapfen des Brückenrahmens
sind in den ölgefüllten Drehzapfenlagern staubdicht gelagert. Der Brückenrahmen
ist auf insgesamt acht gefederten Gleitstützen auf beiden Seiten der Drehzapfen
gelagert, welche außen am Drehgestellrahmen angeordnet sind.
Die Radsatzlager sind mit Pendelrollenlagern ausgestattet und mit
senkrechten zylindrischen Führungen am Drehgestellrahmen angebracht. Die
Führungen sind staubdicht abgeschlossen, gleiten in Öl und haben nur geringes
Spiel. Um die Führungen herum sind Gummibuchsen angeordnet, diese
dämpfen die Stoßkräfte auf die Rollenlager. Im Drehgestell 1 sind die Radsatzfedern der Radsätze 2 und 3
ebenfalls durch Ausgleichshebel verbunden, der Radsatz 1 dagegen hat
Einzelabfederung. Im Drehgestell 2 dagegen sind auf jeder
Seite alle Radsatzfedern durch Ausgleichshebel verbunden; dieses Drehgestell
erhält den zweiten Stützpunkt in der Drehgestellkupplung.
Durch die asymmetrische Anordnung der Achsen wird ein besserer Kurvenlauf
erreicht.
Kraftübertragung / Antrieb:
Sowohl bei den Lokomotiven mit Tatzlagerantrieb (bis 025) als auch bei
jenen mit Gummiringfederantrieb sind die Fahrmotoren einerseits über
Gummischubfedern im Drehgestellrahmen aufgehängt und stützen sich andererseits
auf die Radsätze. Zwischen den beiden Antrieben gibt es jedoch Unterschiede:
Der Tatzlagerantrieb ist ein halbgefederter Zahnradantrieb; ein Fahrmotor
(die BR 150 besitzt 6) ist auf einer Seite gefedert am Drehgestellrahmen
aufgehängt, auf der anderen Seite umfasst er die Treibradwelle fest (daher:
halbgefedert). Der Motor hat auf der Achse somit nicht viel Spielraum, er kann
gegenüber dem Gleis nicht voll abgefedert werden, was den Verschleiß an Rad
und Schiene ansteigen lässt. Der Tatzlagerantrieb ist preisgünstig, hat jedoch
die o.g. Nachteile, weshalb die DB ab 150 026 den Gummiringfederantrieb einbauen
ließ.
Der Gummiringfederantrieb stützt sich mit Rollentatzlagern auf eine
Hohlwelle, welche die Radsatzwelle mit etwas Spielraum umgibt. Die Ritzel
beidseitig angeordneter und schrägverzahnter Stirnradgetriebe* auf der
Fahrmotorwelle treiben über die an ihr befestigten Großräder die Hohlwelle an.
Ausleger am Hohlwellenkörper greifen auf die Außenseiten der Treibräder und sind
über ringförmig angeordnete Gummisegmente mit je einem an den Radkörpern angegossenen Ring verbunden. Durch diese Ausleger wird das Motordrehmoment auf
den Treibradsatz übertragen und die Hohlwelle federnd um die Radsatzwelle
zentriert. Der Gummiringfederantrieb macht schweres Anfahren unter Last besser
möglich.
* Stirnradgetriebe: Die Eingangs- und Ausgangswelle
sind parallel angeordnet
1993 sollten alle 150 mit Tatzlagerantrieb ausgemustert werden, jedoch entschied
man sich, den Gummiringfederantrieb von einigen Loks mit höheren Nummern, die
sich in schlechtem Allgemeinzustand befanden, aus- und in Loks mit
Tatzlagerantrieb, die in besserem Zustand waren, anstelle dessen einzubauen. Den
Gummiringfederantrieb erhielten nun 150 001, 006 (?), 014, 019, 021, 023, 024
und 025 (erste Lok, ca. 1988).